Mit dem 19. Mai treten österreichweit neue Regelungen in Kraft. Insbesondere ändert sich auch für uns in Vorarlberg die Situation. Zum einen freuen wir uns, dass wir die Clubgastronomie nun auch öffnen dürfen. Zum anderen gibt es auch sportlich andere Bestimmungen als bisher. Unter anderem bedeutet dies: 

  • Im Clubhaus gelten dieselben Regelungen wie in der Gastronomie. Die Registrierung erfolgt vor Ort auf einem Zettel. 
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt indoor im Clubheim außer in den Duschen. Es ist ein Mindestabstand von 2m außerhalb des Tennisplatzes einzuhalten.
  • Das Betreten der Sportanlage ist nur jenen Personen gestattet, welche getestet, geimpft oder genesen sind*.
  • Trainingsbetrieb ist sowohl Indoor als auch Outdoor für Gruppen bis zu 10 Personen möglich. 
  • Die Tennisplätze sowie das Clubheim werden um 22:00 Uhr geschlossen. 

Komplette Ausführung der Bestimmungen sind hier nachzulesen.

Wir freuen uns schon darauf, euch wieder einmal im Clubhaus begrüßen zu dürfen. Bleibt gesund! 

 

* siehe angefügte Datei für ausführliche Information bezüglich Gültigkeit des Tests, sowie ab wann eine Impfung als ausreichend betrachtet wird. 

16.05.2021